DR. PETER C. MOHR

Rechtsanwalt

 

geb. am 28.05.1939 in Hamburg, war als namensgebender Kanzleigründer bis Ende 2012 in der Gesellschaft anwaltlich tätig.

 

Nach dem Abitur im Jahre 1959 auf dem Christianeum in Hamburg betrieb Peter Mohr auf der Hamburger Universität zunächst ein Jahr ein Studium Generale mit den Fächern Rechtswissenschaft, Volkswirtschaft, Psychologie, Philosophie, Theologie und legte dann im Jahre 1964 sein 1. juristisches Staatsexamen in Hamburg ab. Bereits damals war das öffentliche Recht ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit. In der Referendarzeit arbeitete Peter Mohr in Mainz und Hamburg und schloss diese im Jahre 1967 mit dem 2. Staatsexamen in Hamburg. Nach zweijähriger Angestelltentätigkeit wurde er Partner in der damaligen Sozietät. In dieser Zeit promovierte Peter Mohr mit einem Thema aus dem allgemeinen Zivil- und Atomrecht.

 

Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit hat Dr.Mohr sich stets systematisch weiter entwickelt. Seit Anfang der 1970er Jahre ist als besonderer Schwerpunkt das Umweltrecht neben die bis dahin vornehmlich zivilrechtlichen Schwerpunkte hinzugetreten.
Zum Jahresende 2012 hat sich Dr. Peter Mohr aus seinem aktiven Berufsleben zurückgezogen. Er steht der Kanzlei jedoch nach wie vor beratend zur Seite.

 

Die zivilrechtlichen Mandate von Dr. Peter Mohr werden zukünftig verantwortlich von Dr. Precht Fischer bearbeitet. Die verwaltungsrechtlichen Mandate werden von Jan Mittelstein betreut. Die bestehenden Mandate zur Airbus-Werkserweiterung werden – weiterhin – von Rüdiger Nebelsieck bearbeitet.

 

 

Generationenwechsel bei den Mohr Rechtsanwälten